Einwendung – Wichtig für alle Mieter und Eigentümer in Remscheid – Frist: 20.3.2023

Die Einwendung gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erfolgt an die Stadtkämmerei der Stadt Remscheid. Die Frist hierfür ist der 20.3.2023.

Was ist die Ausgangslage?

Die Grundsteuer richtet sich nach dem sogenannten Grundsteuer-Messbetrag. Diese Steuer wird bundesweit reformiert: Grundsteuerreform. (Bundesrecht).

Grundsteuern sind kommunale Steuern. Die Kommunen legen einen sogenannten Hebesatz fest, das geschieht in der sogenannten Haushaltssatzung, die derzeit in vielen Kommunen entworfen und durch die kommunalen Parlamente (in Remscheid Stadtrat) beraten und beschlossen werden.

Was ist passiert?

In Folge der Grundsteuerreform wird sich die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer, der sog. Grundsteuer-Messbetrag, insbesondere für den älteren Gebäudebestand deutlich erhöhen. Eigentümer und Mieter von Altimmobilien werden hierdurch in erheblicher Weise zusätzlich belastet.

Diese Auswirkung der Grundsteuerreform ist auch dem Bundesgesetzgeber bekannt. Aus diesem Grund sind die Kommunen gehalten, in 2025, dem ersten Jahr der Anwendung der neu ermittelten Grundsteuerwerte, die Hebesätze der Grundsteuer A und B so weit nach unten anzupassen, dass das Aufkommen der beiden Steuerarten gegenüber dem Vorjahr (2024) unverändert bleibt.

Wie hat die Stadt reagiert?

In Remscheid ist kürzlich die Haushaltssatzung als Doppelhaushalt im Entwurf veröffentlicht worden. Dort ist vorgesehen, den Hebesatz für die Grundsteuer B von derzeit 620 % in zwei Schritten auf zunächst 800 % in 2023 und danach 885 % in 2024 zu erhöhen. Das entspricht einer Erhöhung von 42% !!! Und das in Zeiten einer steigenden Inflation und einer Energiekrise, wo Heizen sich auch erheblich verteuert hat. Da die Grundsteuer zu den umlagefähigen Nebenkosten gehört, sind sowohl Eigentümer, als auch Mieter von der Erhöhung betroffen.
Durch diesen „legalen Trick“ kann die Stadt dann 2025 die Hebesätze wieder senken, aber auf das dann höhere Niveau von 2024 (also 42% mehr als jetzt) – das bedeute für alle Mieter, besonders die im Altbau aber trotzdem noch eine saftige Erhöhung der Miete.

Was kann man tun?

Gegen den Haushaltsentwurf kann in einer Frist von 14 Tagen Einwand gegenüber der Kommune erhoben werden. Diese Frist läuft am 20.3.2023 ab. Das hat zur Folge, dass der Stadtrat sich mit der Thematik befassen muß.

Einen Entwurf, der noch individuell geändert und angepasst werden kann, findet Ihr in der Anlage. Also schreiben und an die Stadt schicken, per Brief oder per E-Mail. Wenn per E-Mail, dann sinnvollerweise auch an die Fraktionen im Rat. Die Frist läuft am 20.03.2023 ab.

Hier die Links auf die städtischen Seiten – leider dürfen wir hier keine E-Mail Adressen veröffentlichen:

Haushaltsplan

Amtsblatt der Stadt Remscheid

E-Mail Adresse Kämmerei

dort unter Kontakte ist die E-Mail-Adresse; dürfen wir leider hier nicht veröffentlichen

Kontakt zu Fraktionen

 

Hier die Musterschreiben in verschiedenen Formaten:

Muster_Einwendung als ODT

Muster_Einwendung als RFT

Muster_Einwendung als DOC